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Samstags-Weiterbildung 3. Mai

Kenntnisbereich 2.1

Quelle: Patrick Seidler, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode

Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr,
insbesondere: höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche; Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und Nr. 3821/85;

Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird;
Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güterkraft- oder Personenverkehr:

Rechte und Pflichten der Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.