Fahrlehrerausbildung

Wo sonst ließe sich die Begeisterung für Technik und Fahren mit der persönlichen Affinität zu Lehren besser verbinden als im Fahrlehrerberuf?

Wer seine Zukunft im Beruf des Fahrlehrers sieht, Verantwortung übernehmen und Menschen zu verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmern ausbilden möchte, findet bei uns die Unterstützung, diesen Wunsch Realität werden zu lassen. Unsere erfahrenen Dozenten aus den Bereichen Fahrlehrerwesen, Recht, Technik und Pädagogik vermitteln fundierte Kenntnisse, die die Mosaiksteine Ihrer erfolgreichen Ausbildung darstellen. Damit und mit Ihrem Engagement sowie Ihrer Lernmotivation werden Sie optimal auf Ihre berufliche Tätigkeit vorbereitet.

Um Ihren Traumberuf als Fahrlehrer ausüben zu können, brauchen Sie eine Fahrlehrererlaubnis nach den geltenden Richtlinien des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz – FahrlG). Die Erlaubnis wird auf Antrag beim für den Wohnsitz zuständigen Straßenverkehrsamt zunächst in der Grundfahrlehrerlaubnis Klasse BE erteilt. Zusätzlichen können Sie eine Weiterqualifizierung in den Klassen A (Krafträder), CE (Lastkraftwagen) und DE (Kraftomnibusse) erwerben. Die Fahrlehrerausbildung ist durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen geregelt (z.B. FahrlG, FahrlAusbVO, FahrlGDV, FahrlPrüfVO) und unterliegt nicht der IHK, sondern vielmehr den zuständigen Regierungspräsidien. In Nordrhein-Westfalen sind die Bezirke in Detmold und Köln unterteilt.

Fahrlehrerlaubnisklassen

  • Klasse A
  • Klasse BE
  • Klasse CE
  • Klasse DE

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