Förderung

Förderung durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter nach SGB III

Für die Fahrlehrerausbildung sowie für die Kraftfahrerausbildung ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen grundsätzlich eine finanzielle Förderung nach dem Sozialgesetzbuch SGB III durch die Agentur für Arbeit möglich. Eine Förderung ist nur möglich, wenn vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt ist und die Agentur für Arbeit der Teilnahme durch Aushändigung eines Bildungsgutscheins und eines positiven Bewilligungsbescheids zugestimmt hat.

Arbeitgeberförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz

Fördermöglichkeit mit Bildungsgutschein als Arbeitgeberförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz ist nach aktuellem Stand nur für die LKW und BUS Fahrerlaubnisklassen möglich, generell jedoch nicht für die Klasse B.

Eine Förderung bei den Fahlehrerlaubnisklassen A, CE und DE ist möglich, nicht jedoch für die Grundlehrerlaubnis Klasse BE.

Die Förderung beträgt zwischen 25 – 100% der AZAV zertifizierten Gesamtkosten der Maßnahme zuzüglich 25 – 100% der Lohn- und Lohnnebenkosten während der Maßnahmedauer. Ansprechpartner für Erstberatung und Bewilligung der Mittel ist der Arbeitgeberservice der für den Sitz des Unternehmens zuständigen Agentur für Arbeit.

Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation

Die Unfall-Versicherungsträger (u.a. die Berufsgenossenschaften) und die Deutsche Rentenversicherung Bund gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfe und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation in Höhe von bis zu 100 % der Kosten. Diese orientieren sich i.d.R. an den nach AZAV zertifizierten Gesamtkosten der Maßnahme.

Förderung für Bundeswehrangehörige

Für Zeitsoldaten ist eine Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen könnte darüber hinaus eine zusätzliche Förderung durch die Agentur für Arbeit (SGB III) oder eine Förderung im Rahmen des „Aufstiegs-BAföG“ in Frage kommen. Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Berufsförderungsdienst

(BFD): https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-berufsfoerderungsdienst-der-bundeswehr-bfd

Förderung der Fahrlehrerausbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG

Voraussetzung: Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und noch keine staatliche Förderung in der Vergangenheit in Anspruch genommen. Sie haben Anspruch auf Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Die Förderung wird zu 50% als Zuschuss und zu 50% als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Weitere Infos erhalten Sie unter: www.aufstiegsbafoeg.de

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